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Aktenzeichen II 320/17

Datum 18.01.1918

Leitsatz 1. Zur Bemessung des der Abnutzung gleichkommenden Betrags, wenn bei Aufstellung der Bilanz einer Gesellschaft m. b. H. die Betriebsgegenstände zum Anschaffungspreis angesetzt werden. 2. Steht dem Kläger der Rechtsmittelzug gegen ein Urteil offen, das den verschieden begründeten Klaganspruch nur insoweit, als es sich um die eine Begründung handelt, dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B670408

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