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Aktenzeichen V 223/17

Datum 09.01.1918

Leitsatz 1. Aufhebung einer mehrere selbständige Gegenstände umfassenden Gemeinschaft durch Teilung in Natur. Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, a) ganze Gegenstände dem einen oder dem anderen Teilhaber zuzuweisen, b) die Gemeinschaft nur zu einem Teile aufzuheben? 2. Inwieweit können Bruchteile von Kuxen alten Rechtes weiter geteilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B690416

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