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Aktenzeichen V 228/17
Datum 09.01.1918
Leitsatz 1. Zum Begriffe der Störung im Sinne des § 1004 BGB. 2. Unter welchen Umständen kann auch der einzelne Genosse einer preußischen Wassergenossenschaft als Störer im Sinne des § 1004 BGB. in Anspruch genommen werden, falls durch die Dränageleitung der Genossenschaft fremdes Eigentum beeinträchtigt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C050022
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