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Aktenzeichen III 368/17
Datum 11.01.1918
Leitsatz Kann die mündliche Erklärung, daß die übergebene Schrift den letzten Willen enthalte, durch mündliche Genehmigung des Protokolls erfolgen? Kann die Genehmigung des Protokolls ohne ausdrückliche Feststellung als mündlich erfolgt und als so erfolgt beurkundet angesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C060027
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