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Aktenzeichen VII 340/17

Datum 18.01.1918

Leitsatz Wie sind die Mauerreste abgebrannter Fabrikgebäude im Falle der Versagung der zum Wiederaufbau erforderlichen baupolizeilichen Genehmigung bei Festsetzung der von der Versicherungsgesellschaft zu zahlenden Entschädigung zu bewerten? Ist auch derjenige Schaden zu ersetzen, den der Versicherte dadurch erleidet, daß er die vom Brande nicht betroffenen Baulichkeiten nicht mehr in der bisherigen Weise zu seinem Fabrikbetriebe benutzen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C0E0060

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