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Aktenzeichen II 416/17
Datum 29.01.1918
Leitsatz Sind Abwehrmaßregeln gegen einen gegnerischen Wettbewerb zulässig, wenn sie dahin gehen, Reklamehandlungen des Wettbewerbers, noch unter deren Überbietung, für sich selbst auszunutzen und aus den vom Gegner gemachten Aufwendungen für sich Nutzen herauszuholen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C190111
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