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Aktenzeichen VI 398/17

Datum 31.01.1918

Leitsatz Kann der Vater wegen des Schadens, den sein, wie ihm bekannt, geisteskranker, volljähriger und nicht entmündigter Sohn einem Dritten zugefügt hat, aus § 832 Abs. 1 BGB. oder aus § 823 Abs. 1 verantwortlich gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C1D0125

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