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Aktenzeichen V 301/17
Datum 23.01.1918
Leitsatz Inwiefern erlangt ein Grundstück, das eine im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau unter Verwendung von Vorbehaltsgut und in der Absicht erwirbt, es als Vorbehaltsgut zu erwerben, gemäß § 1370 BGB. diese Eigenschaft? Muß die bezeichnete Absicht bei Vornahme des Erwerbsgeschäfts auch erklärt sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C200139
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