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Aktenzeichen III 311/17

Datum 05.02.1918

Leitsatz Steht bei einem Dienstvertrag im Falle des Verzugs des einen Teiles dem anderen ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe des § 326 BGB. zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C230158

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