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Aktenzeichen V 208/17

Datum 09.02.1918

Leitsatz Kann bei einem nach preuß. Allg. Landrechte zu beurteilenden Vertrage, durch den sich der eine Teil gegen eine einmalige Geldentschädigung verpflichtet hat, den andern bis zu dessen Lebensende bei sich zu unterhalten, der Verpflichtete sich hiervon befreien, wenn ihm der Berechtigte durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C2B0194

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