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Aktenzeichen VI 429/17
Datum 11.02.1918
Leitsatz Kann die Polizeibehörde, wenn sie geschlechtskranke Mitglieder einer Krankenkasse zur Heilung, ohne die Zustimmung der Krankenkasse einzuholen, in einem Krankenhaus untergebracht hat, die Kosten von der Krankenkasse nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen? Begriff der Pflicht in § 679 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C2C0197
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