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Aktenzeichen II 420/17

Datum 12.02.1918

Leitsatz Verkauf mit der Abrede, daß der Kaufpreis durch Akkreditiv bei einer Bank sicher zu stellen ist und die Bank dem Verkäufer die Akkreditierung binnen bestimmter Frist zu bestätigen hat. Genügt es, wenn die Bestätigung dem Verkäufer am letzten Tage der Frist nach Schluß der Geschäftszeit zugeht? Wann darf eine geringfügige Fristüberschreitung als unwesentlich behandelt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C2F0208

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