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Aktenzeichen VII 413/17

Datum 19.02.1918

Leitsatz Unter welchen Umständen kann das Schiedsgericht über die Ablehnung von Mitgliedern selbst dann stillschweigend hinweggehen, wenn in der anzuwendenden Schiedsgerichtsordnung die Entscheidung über die Ablehnung eines Schiedsrichters dem mit Ersatzschiedsrichtern zu besetzenden Schiedsgerichte vorbehalten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C350230

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