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Aktenzeichen III 402/17
Datum 22.02.1918
Leitsatz Ist die Abtretung der dem Abtretenden aus seinen künftigen Geschäften erwachsenden Forderungen rechtswirksam, 1. wenn diese nur bis zu dem jeweiligen Betrage der dem Abtretenden gewährten und zu gewährenden, in ihrer Höhe ständig wechselnden Vorschüsse als abgetreten gelten sollen? oder 2. wenn der Abtretende sich das Einziehungsrecht vorbehält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C380238
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