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Aktenzeichen III 253/17

Datum 22.02.1918

Leitsatz 1. Ist für eine Klage gegen das Reich wegen Dienstpflichtverletzung des Militärbefehlshabers durch Verhängung der Schutzhaft der Rechtsweg zulässig? 2. Unter welchen Voraussetzungen war vor Erlaß des Reichsgesetzes vom 4. Dezember 1916 der Militärbefehlshaber für die von ihm verhängte Schutzhaft verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C390240

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