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Aktenzeichen VI 440/17

Datum 25.02.1918

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des § 455 ZPO. in einem Falle Anwendung, in dem ein Eid unzulässigerweise zurückgeschoben wurde, ohne gleichzeitig bedingt angenommen zu werden? 2. Gilt dies insbesondere auch für das Berufungsgericht in einem Falle, in dem bereits in erster Instanz die unzulässige Eideszurückschiebung erfolgt war und das Gericht deshalb den Eid als verweigert angesehen hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C3E0256

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