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Aktenzeichen VII 414/17

Datum 01.03.1918

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann nach preußischem Rechte der Eigentümer eines Grundstücks, welches nach einem festgestellten Fluchtlinienplane Bestandteil einer städtischen Straße werden soll, bei ihrer Anlegung aber nicht zur Straße gezogen ist, von der Stadtgemeinde beanspruchen, daß sie die Einleitung des Entschädigungsverfahrens wegen Enteignung des Grundstücks herbeiführe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C440277

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