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Aktenzeichen II 515/17
Datum 22.03.1918
Leitsatz Kann der Erbe, der die Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit des Erblassers schuldhaft vereitelt hat, der auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gerichteten Klage des Gläubigers gegenüber geltend machen, daß dieser sich auf das Aufgebot der Nachlaßgläubiger hin nicht gemeldet habe und daß der Erbe jedenfalls nur mit Beschränkung auf den Nachlaß hafte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C560341
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