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Aktenzeichen III 479/17

Datum 12.04.1918

Leitsatz Haben die Beamten der preußischen Eisenbahnverwaltung, welche gemäß § 28 Nr. 3 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1913 der Militärbehörde zur Verfügung gestellt sind, gegen den preußischen Staat einen Anspruch auf Unfallfürsorge nach dem Gesetze vom 2. Juni 1902, wenn sie im Betriebe der Feldeisenbahnen einen Unfall erleiden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C5D0367

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