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Aktenzeichen I 235/17

Datum 09.03.1918

Leitsatz Zum Begriff des Spezieskaufs bei zukünftigen Sachen. Ist § 281 BGB. anwendbar, wenn der geschuldete Gegenstand zur Zeit der die Unmöglichkeit der Leistung herbeiführenden Beschlagnahme noch nicht existierte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C5E0369

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