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Aktenzeichen II 489/17

Datum 09.04.1918

Leitsatz Inwieweit ist nach den Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers zur Verordnung des Bundesrats vom 18. März 1916 über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren vom 22. März 1916 (RGBl. S. 179) der Rechtsweg über Streitigkeiten ausgeschlossen, die aus der Übernahme der jenen Bestimmungen unterworfenen Waren seitens der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zwischen dieser und dem Einführer der Waren entstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C5F0373

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