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Aktenzeichen II 59/18
Datum 23.04.1918
Leitsatz 1. Können Beschlüsse einer Gesellschaft m. b. H. rechtswirksam sein, obwohl die Versammlung der Gesellschafter, in der sie gefaßt wurden, von einer dazu nicht befugten Person berufen und nicht sämtliche Gesellschafter zum Zwecke der Beschlußfassung anwesend waren? 2. Auflösung der Gesellschaft aus "wichtigen, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegenden Gründen".
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C680409
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