zurück
Aktenzeichen III 2/18
Datum 26.04.1918
Leitsatz Ausfüllung einer Vertragslücke durch den Richter. Mietvertrag mit beiderseitiger genau befristeter Kündigungsbefugnis und mit einseitiger, im übrigen im Vertrag ungeklärt gebliebener Berechtigung des Mieters (Option) zu mehrjähriger Vertragsverlängerung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C6A0417
zurück