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Aktenzeichen III 2/18

Datum 26.04.1918

Leitsatz Ausfüllung einer Vertragslücke durch den Richter. Mietvertrag mit beiderseitiger genau befristeter Kündigungsbefugnis und mit einseitiger, im übrigen im Vertrag ungeklärt gebliebener Berechtigung des Mieters (Option) zu mehrjähriger Vertragsverlängerung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C6A0417

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