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Aktenzeichen III 430/17

Datum 03.05.1918

Leitsatz 1. Erwirbt ein pensionierter preußischer Beamter dadurch, daß er während des Krieges Dienst als Offizier tut, Anspruch auf Erhöhung seines Ruhegehalts unter Anrechnung der Kriegsdienstzeit? 2. Was ist unter einer "an sich zur Pension berechtigenden Stellung des unmittelbaren Staatsdienstes" im § 28 Abs. 1 des preuß. Beamtenpensionsgesetzes zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C6C0427

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