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Aktenzeichen VI 38/18
Datum 18.04.1918
Leitsatz 1. Hat der Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks die Pflicht oder auch nur das Recht zur Beseitigung verkehrsgefährlicher Einrichtungen auf dem Grundstück? 2. Unter welchen Umständen ist der Eigentümer für die infolge solcher Einrichtungen während der Zwangsverwaltung entstandenen Unfälle haftbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D010001
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