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Aktenzeichen V 23/18

Datum 15.05.1918

Leitsatz Muß der gutgläubige Hypothekenerwerber, dessen Vormann durch den Besitz des Hypothekenbriefes und durch äußerlich unverdächtige öffentliche Urkunden ausgewiesen ist, die Rechtmäßigkeit des Besitzes seines Vormanns und die Echtheit der Urkunden nachprüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D0E0041

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