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Aktenzeichen V 388/17
Datum 29.05.1918
Leitsatz Gilt zugunsten desjenigen, welcher nach dem Inkrafttreten des Liegenschaftsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Grundstück erworben hat, das mit einer vor diesem Zeitpunkte nach preußischem Rechte entstandenen und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit belastet ist, der Inhalt der Eintragung als richtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D140063
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