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Aktenzeichen VI 81/18
Datum 30.05.1918
Leitsatz Wie gestaltet sich die Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern, die dem Verletzten auf Grund des Haftpflichtgesetzes in gleicher Weise schadensersatzpflichtig sind? Berücksichtigung einer Erhöhung der Betriebsgefahr durch Säumnis eines Angestellten, für dessen Handlung der Geschäftsherr infolge geführten Entlastungsbeweises nicht haftet.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D1F0096
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