Aktenzeichen V 28/18
Datum 01.06.1918
Leitsatz 1. Inwiefern ist der § 26 GewO. unanwendbar auf Ansprüche, die auf einem privatrechtlichen Titel beruhen? 2. Beruht der Anspruch eines Flußanliegers gegenüber den von einer gewerbepolizeilich genehmigten Stauanlage ausgehenden nachteiligen Einwirkungen, insofern er sich darauf gründet, daß bei der Anstauung die vertragsmäßig festgesetzte Stauhöhe überschritten wird, auf einem besonderen privatrechtlichen Titel? 3. Wird der Anspruch aus dem Eigentum auf Beseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen oder der nach § 26 GewO. an dessen Stelle tretende Anspruch gemäß § 275 BGB. durch nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung ausgeschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D210100
zurück