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Aktenzeichen VII 71/18
Datum 28.05.1918
Leitsatz Ist der durch das Reichsgesetz vom 26. Juni 1916 bestimmte Warenumsatzstempel auch von dem Betrage zu entrichten, den der Hersteller von Zigaretten für diese nach § 3 des Zigarettensteuergesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 aufgewendet und vom Abnehmer erstattet erhalten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D290131
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