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Aktenzeichen II 99/18
Datum 14.06.1918
Leitsatz Ist die Tantieme des Vorstandes einer Aktiengesellschaft auch von demjenigen Teile des Jahresgewinns zu berechnen, der als Sonderrücklage zur Sicherung der Kriegsgewinnsteuer gemäß § 1 des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. Dezember 1915 (RGBl. S. 837) von der Verteilung ausgeschlossen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D2F0147
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