zurück
Aktenzeichen I 53/18
Datum 15.06.1918
Leitsatz Ist im Falle einer Aufbringung, welche unter die Zeitversicherung gegen Kriegsgefahr fällt, die Prämie bis zur Kondemnation fortzuzahlen? Kann der Versicherte einwenden, die Dauer der Versicherung sei durch den versicherten Unfall verlängert worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D300150
zurück