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Aktenzeichen II 69/18

Datum 28.06.1918

Leitsatz 1. Wird ein gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßendes ausländisches Gesetz angewendet, wenn zur Begründung des Einwandes der Unmöglichkeit der Leistung die Berufung auf das englische Verbot des Handels mit dem Feinde zugelassen wird? 2. Ist der Schuldner verpflichtet, behufs Erfüllung des Vertrags Schleichwege zu gehen, mit denen beim Abschlusse nicht zu rechnen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D3B0182

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