zurück
Aktenzeichen III 66/18
Datum 14.06.1918
Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch gegen das Reich auf Ersatz eines Schadens, der dadurch entstanden ist, daß ein zu Kriegszwecken angeforderter Kraftwagen nach Beendigung des Gebrauchs für diese Zwecke dem Eigentümer nicht zurückgegeben wurde? 2. Hat der Beamte, der privates Eigentum zu vorübergehender Benutzung für Kriegszwecke in Anspruch nimmt, dem Eigentümer gegenüber die Amtspflicht, nach beendetem Gebrauch für die Rückgabe der Sache an ihn zu sorgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D400198
zurück