zurück

Aktenzeichen VII 94/18

Datum 09.07.1918

Leitsatz 1. Begriff der Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes in der Tarifnr. 1 A c RStempG. 2. Trifft die Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch die durch preußisches Landesrecht geregelten Gesellschaften? 3. Sind Überlassungsurkunden nach der Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch dann stempelpflichtig, wenn sie nur einseitige Erklärungen des Überlassers der Rechte am Gesellschaftsvermögen enthalten? 4. Trifft die Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch Fälle, in denen die Gesellschaft selbst eigene Gesellschaftsrechte, die sie vorübergehend erworden hat, einem anderen überläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D4C0244

Download PDF

zurück