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Aktenzeichen V 119/18

Datum 10.07.1918

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen ist zum Zustandekommen der die Übergabe des Hypothekenbriefs ersetzenden Vereinbarung eine Annahmeerklärung entbehrlich, wenn die dem Zessionar vom Zedenten übermittelte Abtretungsurkunde die Erklärung enthält, daß der Brief dem Zessionar ausgehändigt werden soll? 2. Kann der Zedent seine Erklärung nachträglich dem Grundbuchamte gegenüber widerrufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D4D0248

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