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Aktenzeichen II 52/18
Datum 11.07.1918
Leitsatz 1. Haften, wenn bei einer Gesellschaft m. b. H. das Stammkapital erhöht wird, für Fehlbeträge der neuen Stammeinlagen auch die ursprünglichen Gesellschafter? 2. Macht es einen Unterschied, ob sie der Kapitalerhöhung zugestimmt haben oder nicht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D4E0251
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