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Aktenzeichen VII 84/18

Datum 28.06.1918

Leitsatz Einbringung eines Grundstücks nebst Zubehör, enthalten in einem nach dem 1. Oktober 1913 geschlossenen Vertrag über Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft. Unterliegt sie außer der Stempelabgabe aus der Tarifnr. 1 A c 1 RStemp.G. vom 3. Juli 1913 auch noch 1. dem Landesstempel aus der Tarifst. 32 zu a und c preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909? 2. dem Reichsstempel aus der Tarifnr. 11 zu a Abs. 1 RStempG. vom 3. Juli 1913?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D520264

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