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Aktenzeichen VI 163/18

Datum 16.09.1918

Leitsatz Kann gegenüber Ansprüchen des Eigentümers nach §§ 990, 987, 989 BGB. der Einwand des Selbstverschuldens (§ 254 BGB.) Beachtung finden? Unterschied jener Ansprüche von dem Anspruch auf Herausgabe (§ 985 BGB.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D550281

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