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Aktenzeichen V 80/18

Datum 18.09.1918

Leitsatz 1. Ist vor Teilung des Nachlasses die Verfügung nur eines Teiles der Miterben über einen Nachlaßgegenstand nichtig oder liegt heilbare Unwirksamkeit vor? 2. Greift gegenüber einer Klage, die vor der Teilung nur von einem Teile der Miterben die Vornahme einer Verfügung über einen Nachlaßgegenstand begehrt, die Einrede mangelnder Passivlegitimation durch? 3. Stellt die Löschungsbewilligung, die von Nacherben betreffs des auf dem Nachlaßgrundstücke für sie eingetragenen Nacherbenvermerks erteilt wird, eine Verfügung über einen Gegenstand des Nachlasses dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D5A0292

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