Aktenzeichen III 140/18
Datum 24.09.1918
Leitsatz 1. Ist der Tod im Felde und die Kriegsdienstbeschädigung im allgemeinen eine Dienstbeschädigung im Sinne des § 12 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907? 2. Finden die §§ 12 flg., insbesondere § 15 Abs. 1 MHG. auch auf die Hinterbliebenen solcher im Kriege gefallener Militärpersonen der Unterklassen Anwendung, welche nicht Kapitulanten waren? 3. Kann die allgemeine Versorgung nach § 15 MHG. auch mit der Wirkung gekürzt werden, daß dadurch der Gesamtbetrag der der Witwe und den einzelnen Kindern zu zahlenden allgemeinen und Kriegsversorgung unter den Betrag sinkt, der ihnen nach § 20b, § 21 b zustehen würde, wenn sie nur die Kriegsversorgung zu beanspruchen hätten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D5F0308
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