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Aktenzeichen I 93/18
Datum 25.09.1918
Leitsatz Werden von einer Höchstpreisfestsetzung, der rückwirkende Kraft nicht ausdrücklich beigelegt worden ist, auch solche Kaufverträge ergriffen, die vor der Anordnung der Höchstpreise zu höheren Preisen gutgläubig abgeschlossen und beim Inkrafttreten der Höchstpreise noch von keiner Seite erfüllt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D610316
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