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Aktenzeichen VII 153/18

Datum 27.09.1918

Leitsatz Kann der Eigentümer des teilweise enteigneten Grundstücks die Übernahme des ganzen Grundstücks auch dann verlangen, wenn das Grundstück noch nicht baureifes, sondern erst werdendes Bauland war und durch die neue Fluchtlinie so weit in Anspruch genommen wird, daß das Restgrundstück nach den baupolizeilichen Vorschriften des Ortes nicht mehr zur Bebauung geeignet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D630324

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