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Aktenzeichen IV 213/18

Datum 03.10.1918

Leitsatz 1. Wann bedürfen die bei einem Erbauseinandersetzungsvertrage beteiligten minderjährigen Miterben je eines besonderen gesetzlichen Vertreters? 2. Inwieweit wird durch den Mangel einer solchen Vertretung die Wirksamkeit des Vertrags beeinflußt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D670334

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