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Aktenzeichen I 13/18
Datum 02.10.1918
Leitsatz Seeversicherung. Welche Wirkung hat bei der urkundlichen, den Vorschriften nicht entsprechenden Feststellung von Teilschaden an Gütern die Genehmigung oder Mitwirkung eines Vertreters des Versicherers? Nach welchen Gesichtspunkten ist die Urkunde über die Schadensfeststellung auszulegen? Wirkung der Feststellung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D6A0344
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