zurück

Aktenzeichen I 13/18

Datum 02.10.1918

Leitsatz Seeversicherung. Welche Wirkung hat bei der urkundlichen, den Vorschriften nicht entsprechenden Feststellung von Teilschaden an Gütern die Genehmigung oder Mitwirkung eines Vertreters des Versicherers? Nach welchen Gesichtspunkten ist die Urkunde über die Schadensfeststellung auszulegen? Wirkung der Feststellung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405D6A0344

Download PDF

zurück