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Aktenzeichen VI 172/18
Datum 03.10.1918
Leitsatz 1. § 299 StGB. als Schutzgesetz zugunsten des Briefempfängers. 2. Schadensersatz durch Herausgabe von Abschriften und Vervielfältigungen eines widerrechtlich eröffneten Briefes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E010001
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