Aktenzeichen III 139/18
Datum 04.10.1918
Leitsatz 1. Verwandelte sich eine im Geltungsgebiete der braunschweigischen Grundbuchgesetze vom 8. März 1878 ohne Bildung eines Hypothekenbriefs versehentlich in die zweite Abteilung des Grundbuchs eingetragene Hypothek mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in eine Eigentümergrundschuld? 2. Ist es statthaft, eine solche Post ohne die Zustimmung nacheingetragener Gläubiger mit ihrem bisherigen Range nach der dritten Abteilung zu übertragen? 3. Wird das Gläubigerrecht an einer Eigentümergrundschuld dadurch beeinflußt, daß das Pfandgrundstück im Zwangsversteigerungsverfahren einem Dritten zugeschlagen wird? 4. Zum Begriffe des ursächlichen Zusammenhanges und der adäquaten Folgen einer Amtspflichtverletzung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E020005
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