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Aktenzeichen III 234/18

Datum 18.10.1918

Leitsatz Kann der politische Zwangsverwalter eine seiner Verwaltung unterstellte Forderung einklagen, obschon ihm der Gläubiger den Schuldschein vorenthält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E0C0051

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