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Aktenzeichen III 219/18
Datum 18.10.1918
Leitsatz Beschwerde eines Eisenbahnbeamten gegen Festsetzung seiner Pension durch die Eisenbahndirektion. Muß eine bei dieser eingereichte Eingabe, um als Beschwerde an den Departementschef und den Finanzminister gelten zu können, erkennen lassen, daß nötigenfalls der Minister entscheiden solle?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E0D0052
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