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Aktenzeichen V 176/18

Datum 19.10.1918

Leitsatz 1. Erfordert die Freigabe eines Gegenstandes aus der Konkursmasse eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Konkursverwalters gegenüber dem Gemeinschuldner? 2. Bedeutung des § 1148 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E0E0055

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